AGB Hundeschule Satke - Hundeschule Satke bei München – Erfolgreich ohne Leckerli

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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Hundeschule/Hundeausbildung Satke

1. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Ausbilder über Verhaltensauffälligkeiten des Hundes (Aggressivität, Flucht- und Meideverhalten, Schreckhaftigkeit etc.) zu informieren.

2. Die Hundeschule ist bemüht, dem Hundehalter das notwendige Wissen über die richtige Führung des Hundes zu vermitteln. Der Unterricht orientiert sich an tierpsychologischen Erkenntnissen. Die Hundeschule berücksichtigt bei ihrer Ausbildung das Rudelprinzip unter Einbezug von Konfliktsituationen, die auch im alltäglichen Umfeld des Hundehalters entstehen können.

3. Wird die bereits begonnene Ausbildung auf Wunsch des Hundehalters abgebrochen, wird der volle Ausbildungspreis fällig. Die Hundeschule hat ihrerseits das Recht, die Ausbildung abzubrechen, wenn der Hundehalter den Unterricht in einer Weise stört, die den Ausbildungszweck gefährdet und anderen Teilnehmern nicht zugemutet werden kann. Der bereits gezahlte Ausbildungspreis wird nicht zurückerstattet.

4. Entscheidend für den Erfolg der Hundeinternats-Ausbildung ist die weitere konsequente Führung des Hundes durch den Hundehalter. Dementsprechend erhalten Hundehalter, deren Hunde im Einzelunterricht im Internat geschult worden sind, danach eine kostenlose Einweisung, die eine zusätzliche Nachschulung im Einzeltraining in der Hundeschule Satke empfohlen wird.


Zahlungsmodalitäten

1. Die aktuelle Preisliste ist verbindlich und gilt durch Abzeichnung des Vertrags als anerkannt.

2. Die Kosten für die Hundeausbildung im Einzelunterricht oder in der Gruppe werden beim Bringen oder bei Beginn der Ausbildung in bar oder EC-Karte sofort fällig.


Stornogebühren

Die Absage des Einzelunterrichts vom Hundehalter wird analog 3 Wochen vor Ausbildungsbeginn 30%, 2 Woche 50% und 1 Woche 70% des Preises für die vereinbarte Stundenzahl (ohne Fahrtkosten) fällig. Einzelstunden, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, sind voll zu bezahlen.


Schlussbestimmungen

1. Mündliche Abreden zu einem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mit dem Abschluss des Vertrages werden anderslautende Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien gegenstandslos.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck des Vertrages am nächsten kommt.Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.

3. Ausschließlicher Erfüllungsort für Ansprüche aus dieser Vereinbarung ist Landsberg/Lech. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Landsberg/Lech vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.



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